Erwerb
ERWERBSBERECHTIGUNG
Munitions- & Waffenerwerb in Deutschland
Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/
Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Das Gesetz tritt am 01.April 2008 in Kraft.
Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt nach bisherigem Kenntnisstand:
Wichtig: Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen
Unterlagen zu!
Erlaubnispflichtige Munition
Für Langwaffen
Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich
beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Original Munitionserwerbsschein,
original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage,
sämtlicher Seiten.
Briefe an folgende Anschrift:
Reichenberg Ballistics GmbH
Azuritweg 8
75387 Neubulach
Allgemeiner Hinweis: Aufbewahrungspflicht, bitte beachten Sie die für Ihre erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung. Auch einzelne Patronen müssen unter Verschluss gehalten werden! |