Erwerb

Erwerb

ERWERBSBERECHTIGUNG

Munitions- & Waffenerwerb in Deutschland
Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/
Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Das Gesetz tritt am 01.April 2008 in Kraft.

Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt nach bisherigem Kenntnisstand:

Wichtig: Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen
Unterlagen zu!

Erlaubnispflichtige Munition
Für Langwaffen
Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich
beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Original Munitionserwerbsschein,
original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage,
sämtlicher Seiten.

Briefe an folgende Anschrift:

Reichenberg Ballistics GmbH
Azuritweg 8
75387 Neubulach

 

Allgemeiner Hinweis:
Aufbewahrungspflicht, bitte beachten Sie die für Ihre
erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung. Auch
einzelne Patronen müssen unter Verschluss gehalten werden!